Invesdor bietet zwei Arten von Wandelanleihe an. Diese unterscheiden sich von klassischen Anleihen und Aktien: Lesen Sie hier mehr, um sich mit Wandelanleihen vertraut zu machen.
Hinweis: Wenn Sie ein Unternehmen repräsentieren und sich über Wandelanleihen informieren wollen, besuchen Sie gerne unsere Seite über Wandelanleihen für Unternehmen.
Wandelanleihen sind hybride Wertpapiere, die Eigenschaften klassischer Anleihen (wie Zinszahlungen) mit der Option verknüpfen, die Anleihen zu einem späteren Zeitpunkt in Aktien umzuwandeln. Die Vertragsbedingungen der Anleihe definieren, wie diese umgewandelt werden kann. So ist darin etwa festgelegt, wie viele Anteile für die Anleihe abgegeben werden, der Aktienkurs im Falle einer Umwandlung, in welchen Situationen umgewandelt werden kann, welche Ereignisse eine automatisierte Umwandlung auslösen, etc.
Invesdor bietet die klassische Wandelanleihe für etablierte und die Bridge-Wandelanleihe (Brückenwandelanleihe) für Wachstumsunternehmen an. Details und Eigenschaften einer angebotenen Wandelanleihe können sich aber von den hier präsentierten unterscheiden: Machen Sie sich stets gründlich mit den jeweiligen Investment-Materialien vertraut, bevor Sie sich für ein Investment entscheiden.
Wandelanleihen werden vom Zielunternehmen emittiert, Investoren können sie erwerben und so zu Anleihegläubigern werden. Zu Beginn verhalten sich Wandelanleihen wie klassische Anleihen. Sie haben eine Laufzeit und einen festen Zinssatz, den das Unternehmen in regelmäßigen Zyklen auszahlt.
Die Bridge-Wandelanleihe wird entweder am Ende ihrer Laufzeit automatisch umgewandelt, oder wenn der Emittent:
Die Brückenwandelanleihe kann nicht gewandelt werden, wenn keines der oben genannten Szenarien eintritt. In jedem dieser Szenarien werden die Anleihen eines Investors vollständig umgewandelt.
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Die Classic-Wandelanleihe wird automatisch umgewandelt, wenn der Emittent:
Die klassische Wandelanleihe kann außerdem noch während der Laufzeit vom Anleihegläubiger umgewandelt werden:
Anders als bei Brückenwandelanleihen, kann der Anleihegläubiger jedoch nicht während qualifizierten Aktienrunden umwandeln.
Die klassische Wandelanleihe kann nicht außerhalb der oben genannten Szenarios umgewandelt werden. In allen Szenarien werden alle Anleihen eines Investors vollständig umgewandelt: Es ist keine partielle Umwandlung möglich.
Falls die Anleihe zum Ende ihrer Laufzeit noch nicht umgewandelt wurde, zahlt der Emittent dem Anleihegläubiger sämtliche ausstehenden Zinsen und das investierte Kapital zurück.
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Klassische und Brückenwandelanleihen können durch zwei Mechanismen umgewandelt werden: ermäßigter Aktienkurs oder vorbestimmte Anzahl an Aktien. Der Emittent legt in den vertraglichen Bestimmungen der Anleihe fest, welcher Mechanismus eintritt.
Der Emittent kann eine Ermäßigung des Aktienkurses anbieten, auf den der Anleihegläubiger dann bei der Umwandlung der Anleihe Anspruch hat (z.B. 25% Ermäßigung des Aktienkurses zum Zeitpunkt der Umwandlung). Die vertraglichen Bestimmungen der Anleihe beinhalten dabei einen Aktienkurs, anhand dessen der ermäßigte Aktienkurs für jegliches potentielle Szenario außerhalb qualifizierter Aktienrunden berechnet werden kann.
Ein weiterer Mechanismus, den der Emittent anwenden kann, ist die Möglichkeit, dass der Anleihegläubiger eine vorbestimmte Anzahl an Aktien für seine Anleihe(n) zum Zeitpunkt ihrer Umwandlung erhält. (z.B. Jede Anleihe wird in 10 Aktien umgewandelt)
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Der Emittent hat außerdem die Möglichkeit, die Wandelanleihe inmitten ihrer Laufzeit zurückzuzahlen.
In diesem Fall zahlt der Emittent den Investoren sämtliche fälligen Zinsen, den Investitionsbetrag und eine Strafzahlung, welche in den Bedingungen der Anleihe festgelegt ist. Die vorzeitige Rückzahlung ist in beiden Varianten, der klassischen und der Brückenwandelanleihe, möglich.
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Es ist möglich, dass der Emittent der Wandelanleihe insolvent wird, d.h. nicht mehr fähig ist, seinen finanziellen Pflichten nachzukommen oder während der Laufzeit der Anleihen zahlungsunfähig wird. In diesen Fällen trägt der Investor das Risiko sein investiertes Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren.
Wandelanleihen haben keinen Absicherungen. Die Anleihen sind nicht liquide, da für sie kein Sekundärmarkt existiert.
Diese Risiken treffen sowohl auf klassische als auch auf Brückenwandelanleihen zu.
Generelle und unternehmensspezifische Risiken sollten in allen Investment-Materialien beinhaltet sein. Machen Sie sich stets gründlich mit den jeweiligen Investment-Materialien vertraut, bevor Sie sich für ein Investment entscheiden.